Handwerkerrechnung absetzen: Was § 35a EStG dir bringt — und woran es meistens scheitert
Für Arbeiten in der eigenen Wohnung oder am eigenen Haus zieht das Finanzamt einen Teil der Kosten direkt von deiner Steuer ab. Nicht vom zu versteuernden Einkommen — von der Steuer selbst. Das ist viel wert, und es hängt an zwei Formalien.
Kurz gesagt: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr bei Handwerkerleistungen, höchstens 4.000 € bei haushaltsnahen Dienstleistungen. Zwei Bedingungen: Du musst eine Rechnung haben, und du musst überwiesen haben. Bar bezahlt heißt: kein Abzug, ohne Ausnahme.
Die drei Töpfe
- Handwerkerleistungen (Renovieren, Erhalten, Modernisieren): 20 % der begünstigten Kosten, maximal 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigung, Gartenpflege, Pflege- und Betreuungsleistungen): 20 %, maximal 4.000 € pro Jahr.
- Haushaltsnahe Beschäftigung als Minijob: 20 %, maximal 510 € pro Jahr.
Die Töpfe stehen nebeneinander — du kannst sie im selben Jahr ausschöpfen. Voraussetzung ist immer, dass die Leistung in deinem Haushalt erbracht wurde.
Was zählt — und was nicht
Begünstigt sind:
- Arbeitslohn des Handwerkers
- Fahrt- und Anfahrtkosten
- Maschinen- und Gerätekosten
- die Umsatzsteuer auf all das
Nicht begünstigt sind:
- Materialkosten — Fliesen, Farbe, Heizkessel, Ersatzteile
- Arbeiten im Rahmen eines Neubaus
- Leistungen, die außerhalb deines Haushalts erbracht werden (etwa das Möbelstück, das in der Werkstatt aufgearbeitet wird)
Deshalb ist die Rechnungsaufteilung entscheidend. Sind Lohn und Material in einer Summe zusammengefasst, erkennt das Finanzamt oft gar nichts an. Bitte den Betrieb darum, die Arbeitskosten getrennt auszuweisen — am besten schon bei der Beauftragung. Nachträglich eine korrigierte Rechnung zu bekommen, ist mühsam, aber möglich.
Der Fehler, der am meisten kostet
Die Zahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers gehen. Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift, Kartenzahlung — alles unbar, alles in Ordnung. Bargeld, auch gegen Quittung, ist es nicht. Der Gesetzgeber will damit Schwarzarbeit unattraktiv machen; für dich heißt es schlicht: Wer bar zahlt, verschenkt bis zu 1.200 € im Jahr.
Du brauchst deshalb beides: die Rechnung und den Kontoauszug, der die Zahlung zeigt.
Wie lange musst du aufbewahren?
Zwei Fristen, die oft verwechselt werden:
- Zwei Jahre Aufbewahrungspflicht für Rechnungen über Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück — die gilt auch für Privatpersonen und ist im Umsatzsteuerrecht geregelt. Auf der Rechnung muss der Betrieb dich sogar darauf hinweisen.
- Praktisch länger, nämlich bis dein Steuerbescheid bestandskräftig ist. Das Finanzamt verlangt die Belege nicht mit der Erklärung, kann sie aber jederzeit anfordern. Wer sie dann nicht vorlegt, verliert den Abzug rückwirkend.
Wie invoicetotal hilft
- Rechnung fotografieren oder per Mail empfangen — beides landet am selben Ort.
- Kontoauszug importieren: Die Zahlung wird der Rechnung zugeordnet. Das ist genau das Paar, das das Finanzamt sehen will.
- Nach Zeitraum und Betrieb filtern: „Alle Handwerkerrechnungen 2026" ist ein Klick, kein Abend.
- Der Beleg bleibt unverändert liegen und ist kryptografisch verkettet — nachweislich nicht nachträglich frisiert.
Häufige Fragen
Muss ich die Rechnung mit der Steuererklärung einreichen?
Nein. Seit Jahren gilt die Belegvorhaltepflicht: Du reichst nichts ein, musst aber auf Nachfrage vorlegen können. Genau deshalb ist das Aufbewahren wichtiger geworden, nicht unwichtiger.
Ich bin Mieter — kann ich auch etwas absetzen?
Ja. Auch Mieter können haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend machen, oft über die Nebenkostenabrechnung. Voraussetzung ist eine Bescheinigung des Vermieters oder der Verwaltung, aus der die begünstigten Kosten hervorgehen.
Was, wenn der Handwerker nur eine Gesamtsumme ausweist?
Dann fordere eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten an. Eine Schätzung durch dich selbst akzeptiert das Finanzamt nicht.
Zählt eine E-Rechnung genauso?
Ja. Ob die Rechnung als Papier, PDF oder als XRechnung kommt, ändert an der Steuerermäßigung nichts. Wichtig ist, dass du sie lesbar aufbewahrst — bei einer XML-Datei also samt Original. So öffnest du eine XRechnung.
Rechnung und Zahlung, immer als Paar
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Stand der beschriebenen Rechtslage: 2026. Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ist keine Steuerberatung — im Einzelfall entscheidet dein Finanzamt, im Zweifel fragst du deinen Steuerberater.